Die Steuerkanzlei Kerstin Markes ist eine inhabergeführte Steuerkanzlei
in Herrsching, in der Sie persönlich, umfassend und serviceorientiert
betreut werden. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant mit Ihren
fachlichen Fragen und wirtschaftlichen Zielen.
Grundsätzlich sind alle Grundstücksbesitzer von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern von der neuen Regelung betroffen. Der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, liegt die Bewertung des jeweiligen Grundstücks zu Grunde. Die Feststellung des Grundsteuerwertes muss bis spätestens zum 31.10.2022 abgegeben werden. Auch wenn Sie die Bewertung und Erklärung selbst vornehmen können, wird es in den meisten Fällen ratsam sein, Ihre Steuerberaterin, mit der Erstellung der Erklärung zu betrauen. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Steuerkanzlei Markes
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Tel.: +49 (0) 8152 - 921 74
Fax: +49 (0) 8152 - 921 75
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Büro Wörthsee
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